Freiberufliche Physiotherapeuten OÖ

 

Vier Schritte zur erfolgreichen Physiotherapie


 

1) Zuweisung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt

Ihr Arzt stellt eine Überweisung mit folgendem Inhalt aus: 

 

  • Diagnose
  • Art der Behandlung
  • Anzahl der Behandlungen
  • Behandlungszeit

 

2) Bewilligung der Überweisung von Ihrer Krankenkasse

Da die einzelnen Krankenkassen unterschiedliche Bewilligungsrichtlinien haben, fragen Sie einfach Ihren Physiotherapeuten, ob die Behandlung durch den Chefarzt bewilligt werden muss oder nicht. In Oberösterreich sind beispielsweise bei der Gebietskrankenkasse die ersten sechs physiotherapeutischen Bewegungsbehandlungen pro Quartal chefarztfrei. 


 3) Behandlung durch Ihren Physiotherapeuten

Als Patient haben Sie das Recht zur freien Therapeutenwahl. Sie können also selbst entscheiden, welchen Physiotherapeuten Sie aufsuchen. Im Wesentlichen unterscheiden wir unter 2 Therapeuten-Arten (siehe Rubrik "Wahltherapeut vs. Vertragstherapeut"):

  • Vertragstherapeut
  • Wahltherapeut

 


 4) Einreichung Ihrer Honorarnote zur Kostenrückerstattung

Haben Sie sich für einen Wahltherapeuten entschieden, so haben Sie nach Beendigung Ihrer Therapieserie die Möglichkeit, Kostenrückerstattung bei Ihrer zuständigen Krankenversicherungsanstalt zu beantragen. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert zwischen den Sozialversicherungsträgern - Ihr Therapeut beziehungsweise Ihr Sozialversicherungsträger hilft Ihnen gerne weiter!